Der Anbau von Feldfrüchten und die Viehhaltung sowie Wildsammlung und Pilzzucht nach ökologischen Grundsätzen einschließlich der Bewirtschaftung aller Vermögenswerte eines Betriebs, wie z. B. Landparzellen, Weiden, Freiflächen, Stallgebäude oder Teile davon, sowie Räumlichkeiten für die Lagerung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen, Rohstoffen und anderen relevanten Betriebsmitteln.
Die Bio-Verordnung 2018/848 der Europäischen Union (EU) legt umfassende Regeln für die Erzeugung, Zertifizierung und Kennzeichnung von Bio-Produkten in der EU fest. Sie soll sicherstellen, dass ökologische Erzeugnisse strenge Standards für ökologische Nachhaltigkeit, Tierschutz und Verbrauchertransparenz erfüllen.