Der Anbau von Feldfrüchten und die Viehhaltung sowie Wildsammlung und Pilzzucht nach ökologischen Grundsätzen einschließlich der Bewirtschaftung aller Vermögenswerte eines Betriebs, wie z. B. Landparzellen, Weiden, Freiflächen, Stallgebäude oder Teile davon, sowie Räumlichkeiten für die Lagerung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen, Rohstoffen und anderen relevanten Betriebsmitteln.

  • Nach dem Öko-Landbaugesetz (ÖLG) Kontrollbereich A
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Die Bio-Verordnung 2018/848 der Europäischen Union (EU) legt umfassende Regeln für die Erzeugung, Zertifizierung und Kennzeichnung von Bio-Produkten in der EU fest. Sie soll sicherstellen, dass ökologische Erzeugnisse strenge Standards für ökologische Nachhaltigkeit, Tierschutz und Verbrauchertransparenz erfüllen.

  • Die wichtigsten Grundsätze der Nachhaltigkeit: Der ökologische Landbau muss zum Schutz der Umwelt, der biologischen Vielfalt und der Bodengesundheit beitragen.
  • Natürliche Prozesse: Betonung natürlicher Prozesse und Kreisläufe, Förderung der Verwendung natürlicher Stoffe und Techniken statt Verwendung von chemisch- synthetischen Mitteln.
  • Tierschutz: Hohe Standards für den Tierschutz, die sicherstellen, dass die Tiere unter Bedingungen gehalten werden, die ein natürliches Verhalten und Zugang zur freien Natur ermöglichen.
  • Rückverfolgbarkeit und Transparenz: Vollständige Rückverfolgbarkeit und Transparenz von Bioprodukten vom Bauernhof bis zum Verbraucher.
Zertifizierungen
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