Die Verordnung (EU) 2021/1147, zielt darauf ab, das Problem der Entwaldung und Waldschädigung im Zusammenhang mit der Produktion bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse anzugehen. Sie wird für Soja, Rindfleisch, Palmöl, Kakao, Kaffee, Naturkautschuk und Holz sowie bestimmte daraus hergestellte Produkte wie Leder, Schokolade und Möbel gelten. Die Verordnung wird ab dem 30. Dezember 2025 gelten.
Um den EU-Beitrag zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung zu minimieren sowie den EU-Beitrag zu Treibhausgasemissionen und zum weltweiten Verlust an biologischer Vielfalt zu verringern, dürfen künftig relevante Rohstoffe und Erzeugnisse nur noch dann in der EU in Verkehr gebracht, bereitgestellt oder aus der EU ausgeführt werden, wenn sie
Entwaldungsfrei bedeutet, dass die relevanten Rohstoffe nicht auf Flächen erzeugt worden sein dürfen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden oder – im Falle von Holz und Holzerzeugnissen – dass das Holz aus dem Wald geschlagen wurde, ohne dass es dort nach dem 31. Dezember 2020 zu Waldschädigung gekommen ist.