Die Außer-Haus-Verpflegung betrifft Restaurants, Kantinen und Mensen genauso wie Imbiss-Buden und Event-Veranstaltungen. Sie ist in der Bio-Verordnung 2018/848 der Europäischen Union (EU) nicht geregelt. Darum wurde eine nationale Bio-AHV-Verordnung (Bio-AHVV) Anfang Oktober 2023 in Kraft gesetzt. Die vorgelegte Verordnung regelt die Kontrolle und Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln in der Außer-Haus-Verpflegung. Sie soll die eingesetzten Bio-Zutaten für die Tischgäste besser sichtbar machen, die Bio-Zertifizierung vereinfachen und den Verbraucherschutz stärken.