Die Außer-Haus-Verpflegung betrifft Restaurants, Kantinen und Mensen genauso wie Imbiss-Buden und Event-Veranstaltungen. Sie ist in der Bio-Verordnung 2018/848 der Europäischen Union (EU) nicht geregelt. Darum wurde eine nationale Bio-AHV-Verordnung (Bio-AHVV) Anfang Oktober 2023 in Kraft gesetzt. Die vorgelegte Verordnung regelt die Kontrolle und Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln in der Außer-Haus-Verpflegung. Sie soll die eingesetzten Bio-Zutaten für die Tischgäste besser sichtbar machen, die Bio-Zertifizierung vereinfachen und den Verbraucherschutz stärken.

  • Kontrollbereich B-AHV
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  • Mit der neuen Bio-AHV-Verordnung (Bio-AHVV) werden speziell auf die Belange der Außer-Haus-Verpflegung zugeschnittene nationale Regelungen zur Bio-Auslobung geschaffen. Das betrifft alle, die Bio-Lebensmitteln bei Mahlzeiten außer Haus einsetzen und damit werben möchten: Die neue Verordnung verlangt, dass in einer Zutatenliste angegeben werden muss, was die Küchen in Bio-Qualität einsetzen.
  • Das heißt für die Praxis: Wenn Küchen anfangen, bestimmte Lebensmittel in Bio-Qualität zu verwenden, dann müssen sie dies konsequent im ganzen Speiseplan umsetzen. Das soll den Einkauf, die Lagerhaltung und die Kontrolle vereinfachen. Mit den neuen Regelungen können die Anbieter darüber hinaus freiwillig die eingesetzten Bio-Anteile auszeichnen.
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